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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art137 / sonstige KlagenLeitsatz
Abweisung einer - zulässigen - Klage gegen den Bund auf Liquidierung eines aus Resolutionen des Ministerkomitees des Europarates abgeleiteten Entschädigungsanspruches wegen Konventionsverletzung; kein Bestehen weiterer Entschädigungsansprüche angesichts der vom Ministerkomitee festgestellten Erfüllung der Verpflichtung der österreichischen Regierung durch Aufrechnung der Entschädigungssumme mit Abgabenansprüchen; kein KostenzuspruchRechtssatz
Kosten werden nicht zugesprochen, weil die obsiegende beklagte Partei solche zwar begehrt, nicht aber ziffernmäßig verzeichnet hat. Die Regelung in §27 VfGG, wonach "regelmäßig anfallende Kosten, insbesondere für den Antrag (die Beschwerde) und für die Teilnahme an Verhandlungen, nicht ziffernmäßig verzeichnet werden" müssen, bezieht sich nicht auf Klagen nach §37 ff.
Schlagworte
VfGH / Klagen, Schadenersatz, Entschädigung, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2009:A7.2008Zuletzt aktualisiert am
01.03.2011