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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / "Vollzug"Rechtssatz
Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich
Zurückweisung des Antrags auf Erteilung einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung und Feststellung, dass es sich bei dem gegenständlichen Grundstück um keine land- oder forstwirtschaftliche Liegenschaft handelt.
Wirkung des Bescheides (Eintragung des Eigentumsübergangs) gegenüber Bescheidadressaten bereits erfolgt.
Beschwerdeführer (Interessent) nicht Bescheidadressat iSd Nö GVG 1989; materiell keine Änderung der Stellung des Interessenten durch das Nö GVG 2007.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2009:B1127.2009Zuletzt aktualisiert am
10.11.2009