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41 Innere AngelegenheitenNorm
B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeLeitsatz
Einstellung des Verfahrens über eine Beschwerde gegen einen den Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung abweisenden Bescheid infolge Wegfalls einer grundlegenden Niederlassungsvoraussetzung durch die (freiwillige) Ausreise des BeschwerdeführersRechtssatz
Da Niederlassungsbewilligungen - beschränkt gemäß §44 Abs4 NAG - nur im Bundesgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen erteilt werden können, ist durch die Ausreise des Beschwerdeführers eine grundlegende Niederlassungsvoraussetzung weggefallen. Die dem Verfassungsgerichtshof übermittelte Erklärung des Beschwerdeführers über seine freiwillige Rückkehr in die Türkei ist daher einer Zurückziehung der Beschwerde gleichzuhalten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Zurücknahme, Fremdenrecht, AufenthaltsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2009:B923.2009Zuletzt aktualisiert am
01.03.2011