RS Vwgh 2005/3/31 2002/15/0032

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.03.2005
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1988 §24 Abs4;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2001/15/0209 E 21. April 2005

Rechtssatz

Unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften unterliegen einer Mindestbesteuerung, auf die wie bei der "normalen" Körperschaftsteuer zunächst Vorauszahlungen zu leisten sind. Fällt das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nicht mit dem Ende des Kalenderjahres zusammen, ist eine Mindeststeuer nur für jene Kalendervierteljahre vorzuschreiben, in denen während der gesamten Dauer die unbeschränkte Steuerpflicht bestanden hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002150032.X01

Im RIS seit

06.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten