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L78004 Elektrizität OberösterreichNorm
ElWOG 1998 §7 Z8;Rechtssatz
Im zweiten Teil des Oö ElWOG ist die Errichtung und der Betrieb von Stromerzeugungsanlagen umfassend geregelt; auf Grund des im Beschwerdefall vorliegenden Antrages auf eine "energierechtliche Bewilligung laut ElWOG zur Einspeisung von elektrischer Energie ins öffentliche Netz" stellt sich daher, - unbeschadet der Bestimmung des § 2 Abs. 1 Z. 20 GewO 1994, wonach dieses Bundesgesetz auf die Tätigkeit "Betrieb von Elektrizitätsunternehmen" nicht anwendbar ist - die Frage der Anwendbarkeit von Bestimmungen der Gewerbeordnung nicht, zumal ein "Elektrizitätsunternehmen" gemäß § 7 Z. 8 (Bundes-)ElWOG - worauf die zitierte gewerberechtliche Bestimmung verweist - (auch) als juristische Person definiert ist, die die Funktion der Erzeugung elektrischer Energie wahrnimmt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004050193.X01Im RIS seit
04.05.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008