RS Vwgh 2005/3/31 2004/05/0193

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Veröffentlicht am 31.03.2005
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Index

L78004 Elektrizität Oberösterreich
50/01 Gewerbeordnung
58/02 Energierecht

Norm

ElWOG 1998 §7 Z8;
ElWOG OÖ 2001;
GewO 1994 §2 Abs1 Z20;

Rechtssatz

Im zweiten Teil des Oö ElWOG ist die Errichtung und der Betrieb von Stromerzeugungsanlagen umfassend geregelt; auf Grund des im Beschwerdefall vorliegenden Antrages auf eine "energierechtliche Bewilligung laut ElWOG zur Einspeisung von elektrischer Energie ins öffentliche Netz" stellt sich daher, - unbeschadet der Bestimmung des § 2 Abs. 1 Z. 20 GewO 1994, wonach dieses Bundesgesetz auf die Tätigkeit "Betrieb von Elektrizitätsunternehmen" nicht anwendbar ist - die Frage der Anwendbarkeit von Bestimmungen der Gewerbeordnung nicht, zumal ein "Elektrizitätsunternehmen" gemäß § 7 Z. 8 (Bundes-)ElWOG - worauf die zitierte gewerberechtliche Bestimmung verweist - (auch) als juristische Person definiert ist, die die Funktion der Erzeugung elektrischer Energie wahrnimmt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004050193.X01

Im RIS seit

04.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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