RS Vfgh 2009/12/11 B325/09

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Veröffentlicht am 11.12.2009
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Leitsatz

Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrags als verspätet nach Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos wegen Versäumung der Beschwerdefrist

Rechtssatz

Mit Zustellung des Beschlusses des VfGH vom 28.04.09 laut Rückschein durch Hinterlegung am 12.05.09 fiel das Hindernis, welches die Versäumung verursachte, weg. Die mit diesem Tag beginnende vierzehntägige Frist des §148 Abs2 ZPO verstrich ungenützt.

Entscheidungstexte

  • B 325/09
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 11.12.2009 B 325/09

Schlagworte

VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Fristen, VfGH / Verfahrenshilfe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2009:B325.2009

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2010
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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