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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Leitsatz
Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrags als verspätet nach Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos wegen Versäumung der BeschwerdefristRechtssatz
Mit Zustellung des Beschlusses des VfGH vom 28.04.09 laut Rückschein durch Hinterlegung am 12.05.09 fiel das Hindernis, welches die Versäumung verursachte, weg. Die mit diesem Tag beginnende vierzehntägige Frist des §148 Abs2 ZPO verstrich ungenützt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Fristen, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2009:B325.2009Zuletzt aktualisiert am
06.05.2010