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20 Privatrecht allgemeinNorm
ABGB §274, §279Leitsatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des ABGB betreffend die Bestellung eines Rechtsanwaltes zum Sachwalter infolge Anhängigkeit eines gerichtlichen VerfahrensRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags eines Rechtsanwaltes auf Aufhebung von Teilen des §274 und §279 ABGB idF BGBl I 92/2006 (betr die Bestellung eines Rechtsanwaltes zum Sachwalter, wenn die Besorgung der ihm übertragenen Angelegenheiten vorwiegend Rechtskenntnisse erfordert, und die eingeschränkte Möglichkeit einer Ablehnung der Übernahme der Sachwalterschaft).Zurückweisung des Individualantrags eines Rechtsanwaltes auf Aufhebung von Teilen des §274 und §279 ABGB in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, 92 aus 2006, (betr die Bestellung eines Rechtsanwaltes zum Sachwalter, wenn die Besorgung der ihm übertragenen Angelegenheiten vorwiegend Rechtskenntnisse erfordert, und die eingeschränkte Möglichkeit einer Ablehnung der Übernahme der Sachwalterschaft).
Es war bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig, das dem Antragsteller jedenfalls Gelegenheit bot, beim Rekursgericht (vgl §127 AußStrG) als ein "zur Entscheidung in zweiter Instanz zuständiges Gericht" seine Bedenken gegen die Bestimmungen der §274 und §279 ABGB mit der Anregung auf Einbringung eines Gesetzesprüfungsantrages beim Verfassungsgerichtshof zu unterbreiten.Es war bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig, das dem Antragsteller jedenfalls Gelegenheit bot, beim Rekursgericht vergleiche §127 AußStrG) als ein "zur Entscheidung in zweiter Instanz zuständiges Gericht" seine Bedenken gegen die Bestimmungen der §274 und §279 ABGB mit der Anregung auf Einbringung eines Gesetzesprüfungsantrages beim Verfassungsgerichtshof zu unterbreiten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Sachwalter, SachwalterbestellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2009:G216.2009Zuletzt aktualisiert am
16.11.2011