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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / Bewilligung, VersagungRechtssatz
Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich
Mit dem angefochtenen Bescheid wird die Berufung gegen die Zurückweisung eines Antrages auf Erteilung einer Erstniederlassungsbewilligung abgewiesen. Da der Beschwerdeführer allein durch die Antragstellung auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung gemäß §44 Abs3 Niederlassungs- und AufenthaltsG kein Aufenthaltsrecht in Österreich erwirbt, entfaltet der bekämpfte Bescheid keine für den Beschwerdeführer nachteiligen Rechtswirkungen, deren Eintritt aufgeschoben werden könnte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2009:B1438.2009Zuletzt aktualisiert am
02.07.2010