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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / AllgLeitsatz
Zurückweisung des Antrags auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes mangels gesetzlicher Grundlage; keine Gesetzeslücke; keine sinngemäße Anwendung der Regelung der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden bzw der Vorschriften der EO über einstweilige VerfügungenEntscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebende, VfGH / Verfügung einstweilige, VfGH / Individualantrag, Fremdenrecht, AufenthaltsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2010:G1.2010Zuletzt aktualisiert am
19.08.2011