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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / FremdenpolizeiRechtssatz
Folge - Interessenabwägung
Verhängung eines auf 10 Jahre befristeten Aufenthaltsverbotes wegen Bestehens einer Aufenthaltsehe.
Beschwerdeführer serbischer Staatsbürger; 2002 illegal eingereist; Asylantrag abgewiesen; heiratete 2003 eine österreichische Staatbürgerin; Verfahren zur Erteilung eines Niederlassungstitels anhängig; Scheidung 2007; drohende Abschiebung des unbescholtenen Beschwerdeführers.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2010:B294.2010Zuletzt aktualisiert am
11.03.2010