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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art138 Abs1 Z2Leitsatz
Abweisung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Entscheidung eines negativen Kompetenzkonfliktes zwischen Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof als aussichtslos; Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde durch den Verfassungsgerichtshof und Zurückweisung der Beschwerde mangels Berechtigung zur Beschwerdeerhebung durch den Verwaltungsgerichtshof zu Recht erfolgtEntscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Kompetenzkonflikt, VfGH / Ablehnung, Verwaltungsgerichtshof ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2010:KI2.2009Zuletzt aktualisiert am
22.03.2010