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83 Natur- und UmweltschutzNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung des vom Geschäftsführer namens einer GmbH nach Konkurseröffnung eingebrachten Verfahrenshilfeantrags mangels Genehmigung durch den Masseverwalter; Abweisung des im eigenen Namen gestellten Antrags als aussichtslos; kein Eingriff in die Rechtssphäre des Antragstellers durch einen an die GmbH adressierten BescheidRechtssatz
Keine Legitimation hinsichtlich des namens der GmbH als Gemeinschuldnerin - nach erfolgter Konkurseröffnung - eingebrachten Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe; rechtswirksame Antragstellung nur durch den Masseverwalter bzw mit dessen Genehmigung (ausschließlich Vermögen der Konkursmasse betroffen).
Adressaten des Bescheides (betr die abfallbehördliche Untersagung der Fortsetzung der Lagerung von Kunststoffabfällen) ausschließlich die GmbH (als Besitzerin der Abfälle und Mieterin des betroffenen Grundstückes gemäß §24 Abs5 AbfallwirtschaftsG 2002) bzw deren Organe; kein subjektives Recht des Antragstellers als Privatperson auf Beteiligung an dem gemäß §24 leg cit in Bezug auf den Abfallsammler und -behandler (hier: die GmbH) durchgeführten Verfahren.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Abfallwirtschaft, Rechte subjektive öffentliche, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2010:B821.2009Zuletzt aktualisiert am
19.08.2011