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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitLeitsatz
Einstellung des Beschwerdeverfahrens gegen die Zurück- bzw Abweisung eines Berichtigungsantrags (gegen einen Zahlungsauftrag zur Hereinbringung von Beugestrafen); Wegfall der Beschwer auf Grund der rechtskräftigen Einstellung des Exekutionsverfahrens unter Aufhebung sämtlicher Vollzugsakte; kein KostenzuspruchEntscheidungstexte
Schlagworte
Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, Beschwer, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2010:B1074.2009Zuletzt aktualisiert am
19.08.2011