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41 Innere AngelegenheitenNorm
B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitLeitsatz
Einstellung des Verfahrens als gegenstandslos infolge Aufhebung des angefochtenen Bescheides und Stattgabe des Antrags auf Änderung der - nicht dem Geschlecht der antragstellenden Partei entsprechenden - Vornamen durch die belangte Behörde; KostenzuspruchEntscheidungstexte
Schlagworte
Namensrecht, Transsexualität, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, Verwaltungsverfahren, Abänderung und Behebung von amtswegen, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2010:B42.2010Zuletzt aktualisiert am
19.08.2011