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41 Innere AngelegenheitenNorm
Niederlassungs- und AufenthaltsG (NAG) §43 Abs2Leitsatz
Einstellung des Beschwerdeverfahrens wegen Klaglosstellung infolge Aufhebung der angefochtenen Bescheide betreffend Zurückweisung der Anträge auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung; KostenzuspruchRechtssatz
Erteilung einer quotenfreien "Niederlassungsbewilligung - unbeschränkt" für die Dauer von 12 Monaten an den Erstbeschwerdeführer (B1474/09).
Zuspruch des einfachen Pauschalsatzes, erhöht um einen entsprechenden Streitgenossenzuschlag, da die Beschwerdeführer gemeinsam durch einen Rechtsanwalt vertreten sind.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Fremdenrecht, Aufenthaltsrecht, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2010:B1474.2009Zuletzt aktualisiert am
19.08.2011