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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1Leitsatz
Zurückweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen neuerlicher unvollständiger Vorlage der zu bekämpfenden Enscheidung trotz Erteilung eines Verbesserungsauftrags; Abweisung der übrigen Verfahrenshilfeanträge wegen AussichtslosigkeitRechtssatz
Zurückweisung des Verfahrenshilfeantrags zu U893/10 im Hinblick auf die Einbringung einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des AsylGH wegen Nichterfüllung des erteilten Verbesserungsauftrags (neuerlich unvollständige Vorlage der zu bekämpfenden Entscheidung).
Abweisung der Verfahrenshilfeanträge zu U894/10, U896,897/10 wegen Aussichtslosigkeit.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2010:U893.2010Zuletzt aktualisiert am
09.08.2010