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L3 FinanzrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / GesetzLeitsatz
Verfassungswidrigkeit der Ermächtigung des Tiroler Aufenthaltsabgabegesetzes 2003 zur unterschiedlichen Festsetzung der Aufenthaltsabgabe nach Art der Unterkünfte; keine gesetzlichen Kriterien für eine Staffelung; Gleichheitswidrigkeit der abweichenden Regelung für Nächtigungen in Freizeitwohnsitzen; Gesetzwidrigkeit einer Aufenthaltsabgabeverordnung nach Wegfall der gesetzlichen GrundlageRechtssatz
Aufhebung der Wortfolge "und nach der Art der Unterkünfte" im 2. Satz des §6 Abs2 sowie der 4. Satz des §6 Abs6 des Tir AufenthaltsabgabeG 2003.
Das Gesetz bietet keinen Anhaltspunkt dafür, unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Gesichtspunkten eine Differenzierung "nach Art der Unterkünfte" vorzunehmen ist.
Die Tiroler Landesregierung vermag nicht darzutun, inwiefern die - verfassungsrechtlich gewiss unbedenkliche - Bedachtnahme auf die Aufgaben des Tourismusverbandes eine Differenzierung des Abgabensatzes nach Art der Unterkunft rechtfertigen und determinieren kann. Auch bei Berücksichtigung der Aufgaben des konkreten Tourismusverbandes ist nämlich für den Normadressaten weder erkennbar, welche Arten von Unterkünften bei einer solchen Staffelung zu unterscheiden wären, noch vorhersehbar, in welcher Weise die Art seiner Unterkunft die Staffelung des Abgabensatzes bestimmt.
Da die Voraussetzungen und Kriterien für eine Staffelung der Abgabe nach Art der Unterkunft dem Gesetz anscheinend nicht entnommen werden können, ist es unter dem Aspekt des Gleichheitssatzes nicht zu rechtfertigen, die Abgabe für Nächtigungen in Freizeitwohnsitzen abweichend von derjenigen in Beherbergungsbetrieben anzusetzen bzw im Fall der Staffelung jedenfalls den höchsten Betrag heranzuziehen.
Aufhebung der AufenthaltsabgabeV der Tir Landesregierung vom 21.12.05 über die Festsetzung der Aufenthaltsabgabe im Gebiet des Tourismusverbandes Kitzbüheler Alpen - Brixental nach Wegfall der gesetzlichen Grundlage.
Anlassfall B2075/08, E v 16.06.10, Aufhebung des angefochtenen Bescheides.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Aufenthaltsabgabe, Determinierungsgebot, Wohnsitz Freizeit-, FremdenverkehrEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2010:G10.2010Zuletzt aktualisiert am
19.08.2011