RS Vwgh 2005/3/31 2003/03/0154

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Veröffentlicht am 31.03.2005
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
35/02 Zollgesetz
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

GütbefG 1995 §21 Z1 idF 2001/I/106;
GütbefG 1995 §21 Z2 idF 2001/I/106;
GütbefG 1995 §23 Abs3 idF 2002/I/032;
StVO 1960 §97 Abs1a idF 1998/I/092;
VwRallg;
ZollRDG 1994 §8 idF 2001/I/061;

Rechtssatz

Wenn die Überprüfung der Einhaltung der Ökopunkteverordnung im Zuge einer zollamtlichen Amtshandlung im Bereich des Amtsplatzes erfolgt, liegt eine Überprüfung durch Straßenaufsichtsorgane im Sinne des § 21 Z 1 GütbefG (in Verbindung mit § 97 Abs. 1a StVO) vor; erfolgt die Kontrolle durch eine mobile Einheit der Zollbehörde außerhalb eines Amtsplatzes, so liegt ein Anwendungsfall des § 21 Z 2 GütbefG vor. In beiden Fällen handelt es sich um eine "Straßenkontrolle" im Sinne des § 23 Abs. 3 GütbefG.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003030154.X02

Im RIS seit

22.04.2005

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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