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L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtNorm
B-VG Art141 Abs1 litaLeitsatz
Zurückweisung einer Wahlanfechtung betreffend eine Gemeinderatswahl als verspätetRechtssatz
Zurückweisung einer Wahlanfechtung betr die Gemeinderatswahl der Gemeinde Wienerwald vom 14.03.10.
§56 Nö GRWO 1994 sieht eine administrative Wahlanfechtung an die Landes-Hauptwahlbehörde - iS eines Instanzenzuges nach §68 Abs1 VfGG - vor.
Zustellung des (letztinstanzlichen) Bescheides der Landes-Hauptwahlbehörde am 11.05.10; am 14.06.10 zur Post gegebene Wahlanfechtung somit verspätet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Wahlen, Gemeinderat, VfGH / Fristen, VfGH / WahlanfechtungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2010:WI6.2010Zuletzt aktualisiert am
19.08.2011