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41 Innere AngelegenheitenNorm
ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrages als aussichtslos; keine Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Überprüfung einer Beschwerde gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes (hier betreffend Ablehnung der Beschwerdebehandlung gegen einen Bescheid des UBAS); Zurückweisung des Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden WirkungEntscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Zuständigkeit, AsylrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2010:B817.2010Zuletzt aktualisiert am
09.07.2010