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41 Innere AngelegenheitenNorm
EMRK Art8Leitsatz
Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Ausweisung einer Asylwerberin infolge fehlerhafter bzw unzureichender InteressenabwägungRechtssatz
Unterlassung jeglicher Interessenabwägung hinsichtlich der Frage, ob die Ausweisung (hier: nach Nigeria) die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf Achtung des Familien- und Privatlebens berührt.
Feststellung, dass die Beschwerdeführerin (derzeit) "in Österreich als Prostituierte tätig" sei, nicht nachvollziehbar.
Im Übrigen Ablehnung der Beschwerdebehandlung.
Schlagworte
Asylrecht, Fremdenrecht, Ausweisung, Privat- und Familienleben, Bescheid TrennbarkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2010:U961.2010Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011