RS Vfgh 2010/9/21 U961/10

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Veröffentlicht am 21.09.2010
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Index

41 Innere Angelegenheiten
41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht

Leitsatz

Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Ausweisung einer Asylwerberin infolge fehlerhafter bzw unzureichender Interessenabwägung

Rechtssatz

Unterlassung jeglicher Interessenabwägung hinsichtlich der Frage, ob die Ausweisung (hier: nach Nigeria) die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf Achtung des Familien- und Privatlebens berührt.

Feststellung, dass die Beschwerdeführerin (derzeit) "in Österreich als Prostituierte tätig" sei, nicht nachvollziehbar.

Im Übrigen Ablehnung der Beschwerdebehandlung.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Asylrecht, Fremdenrecht, Ausweisung, Privat- und Familienleben, Bescheid Trennbarkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2010:U961.2010

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2011
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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