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66 SozialversicherungNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Individualantrag auf Aufhebung einer Regelung des ASVG über den Anspruch auf Kinderzuschuss zur Pension unzulässig; keine Beseitigung der behaupteten Verfassungswidrigkeit der Einkommensbesteuerung des Kinderzuschusses bei Aufhebung der angefochtenen NormRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §262 Abs1 erster Satz ASVG idF BGBl I 67/2001.Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §262 Abs1 erster Satz ASVG in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, 67 aus 2001,.
§262 Abs1 erster Satz ASVG regelt nicht die Einkommensbesteuerung des Kinderzuschusses, sondern begründet den Anspruch auf den Kinderzuschuss, sodass sich der Sitz der behaupteten Verfassungswidrigkeit - läge sie denn vor - nicht in dieser Regelung befinden kann. Das Ziel des Aufhebungsantrages würde durch Aufhebung des §262 Abs1 erster Satz ASVG nicht erreicht.
Darüber hinaus zumutbarer Umweg durch Beschreitung des Instanzenzuges in einem Abgabenverfahren (das zB nach §41 Abs2 EStG 1988 oder allenfalls nach §240 Abs3 BAO anhängig gemacht werden kann).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Sozialversicherung, Pensionsversicherung, Einkommensteuer, LohnsteuerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2010:G90.2010Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011