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L4 Innere VerwaltungNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerordnungLeitsatz
Keine Gesetzwidrigkeit einer Gemeindeverordnung betreffend Beschränkungen für Verwendung oder Betrieb von Modellflugkörpern zum Schutz vor störendem Lärm; Veröffentlichung des Verordnungsentwurfes in der - nicht regelmäßig erscheinenden - Gemeindezeitung nicht zwingend gebotenRechtssatz
Abweisung des Antrags des UVS Oberösterreich auf teilweise Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Ottnang am Hausruck vom 04.10.07 über Beschränkungen zum Schutz vor ungebührlicherweise störendem Lärm (LärmschutzV).
Wenn die Gemeinde im vorliegenden Fall - abgesehen vom Anschlag an der Amtstafel - von der zusätzlichen Veröffentlichung des Entwurfes der Verordnung in der Ottnanger Gemeindezeitung abgesehen hat und auch keinen Hinweis auf die Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen gegen einen Verordnungsentwurf in der Ottnanger Gemeindezeitung vornimmt, ist ihr aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht entgegenzutreten, zumal eine Gemeindezeitung, die lediglich dreimal pro Jahr herausgegeben wird, nicht jene Frequenz aufweist, die iSd §4 Abs2 Oö PolStG als für ein regelmäßig erscheinendes amtliches Publikationsorgan erforderlich anzusehen ist.
Dem Verordnungsgeber ist nicht entgegenzutreten, wenn er auf Basis schall- bzw lärmschutztechnischer Gutachten davon ausgeht, dass zum Schutz vor ungebührlicherweise störendem Lärm ein Verbot aller von Modellflugkörpern ausgehenden Lärmquellen auf parzellenscharf abgegrenzten Grundstücken erforderlich ist und in diesem Sinn von einem konkreten Nachweis, ob ein bestimmter Modellflugkörper ungebührlichen Lärm erzeugt oder nicht, absieht.
Vertretbare Auffassung des Verordnungsgebers, dass auch andere als mit Verbrennungsmotoren betriebene Modellflugkörper geeignet sind, ungebührlicherweise störenden Lärm zu erregen (VfSlg 16093/1999).Vertretbare Auffassung des Verordnungsgebers, dass auch andere als mit Verbrennungsmotoren betriebene Modellflugkörper geeignet sind, ungebührlicherweise störenden Lärm zu erregen (VfSlg 16093 aus 1999,).
Schlagworte
Polizeirecht, Lärmerregung, Verordnungserlassung, Verordnung KundmachungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2010:V13.2010Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011