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14/01 VerwaltungsorganisationNorm
UVPG 2000 §17 Abs2 Z2 lita;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/07/0202Rechtssatz
§ 17 Abs. 2 Z. 2 UVPG 2000 enthält kein generelles absolutes Schadstoffminimierungsgebot, sondern ein Gebot, die Immissionsbelastung zu schützender Güter möglichst gering zu halten. Ein absolutes Gebot enthält diese Bestimmung nur hinsichtlich der Vermeidung der in lit. a bis c genannten Immissionen. Werden aber keine Schutzgüter beeinträchtigt und entspricht das Vorhaben dem Stand der Technik, so kann mit der bloßen Behauptung, es hätten noch strengere Grenzwerte vorgeschrieben werden können, keine Rechtswidrigkeit eines Bescheides iSd § 17 UVPG 2000 dargetan werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004070199.X03Im RIS seit
04.05.2005Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015