RS Vfgh 2010/11/29 B1952/08 - B966/09, B1689/10

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Veröffentlicht am 29.11.2010
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Index

60 Arbeitsrecht
60/01 Arbeitsvertragsrecht

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Bescheid
GBK/GAW-G §12 Abs3
  1. B-VG Art. 144 heute
  2. B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  3. B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  4. B-VG Art. 144 gültig von 01.01.1991 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 8/1999
  5. B-VG Art. 144 gültig von 01.01.1991 bis 31.12.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 685/1988
  6. B-VG Art. 144 gültig von 01.08.1984 bis 31.12.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 296/1984
  7. B-VG Art. 144 gültig von 01.08.1981 bis 31.07.1984 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 350/1981
  8. B-VG Art. 144 gültig von 01.07.1976 bis 31.07.1981 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 302/1975
  9. B-VG Art. 144 gültig von 25.12.1946 bis 30.06.1976 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 211/1946
  10. B-VG Art. 144 gültig von 19.12.1945 bis 24.12.1946 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  11. B-VG Art. 144 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934

Leitsatz

Beschwerde gegen ein Prüfungsergebnis der Gleichbehandlungskommission (GBK) unzulässig; kein normativer Abspruch rechtsfeststellender oder rechtsgestaltender Art durch die Vorschläge (Gutachten) der GBK zur Verwirklichung der Gleichbehandlung

Rechtssatz

Zurückweisung der Beschwerde gegen ein "Prüfungsergebnis gemäß §12 GBK/GAW-Gesetz" des Senates III (ethnische Diskriminierung) der Gleichbehandlungskommission beim Bundeskanzleramt.Zurückweisung der Beschwerde gegen ein "Prüfungsergebnis gemäß §12 GBK/GAW-Gesetz" des Senates römisch drei (ethnische Diskriminierung) der Gleichbehandlungskommission beim Bundeskanzleramt.

Die in §12 Abs3 des BG über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW-G), BGBl 108/1979 idF BGBl I 98/2008 vorgesehenen Vorschläge der GBK zur Verwirklichung der Gleichbehandlung mit der Aufforderung, die Diskriminierung zu beenden, stellen nur "unverbindliche Vorschläge (Gutachten)" dar; es handelt sich bei solchen Vorschlägen daher um keine nach Art144 B-VG bekämpfbaren Akte.Die in §12 Abs3 des BG über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW-G), Bundesgesetzblatt 108 aus 1979, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, 98 aus 2008, vorgesehenen Vorschläge der GBK zur Verwirklichung der Gleichbehandlung mit der Aufforderung, die Diskriminierung zu beenden, stellen nur "unverbindliche Vorschläge (Gutachten)" dar; es handelt sich bei solchen Vorschlägen daher um keine nach Art144 B-VG bekämpfbaren Akte.

Anders als in VfSlg 14713/1996 intendiert die angefochtene Erledigung nach Erscheinungsform und Duktus, dass der Senat lediglich einen bloßen "Vorschlag" iSd §12 Abs3 GBK/GAW-G erstatten wollte und gerade nicht den Willen hatte, einen individuell-konkreten Verwaltungsakt nach der Art eines Bescheides zu erlassen.Anders als in VfSlg 14713 aus 1996, intendiert die angefochtene Erledigung nach Erscheinungsform und Duktus, dass der Senat lediglich einen bloßen "Vorschlag" iSd §12 Abs3 GBK/GAW-G erstatten wollte und gerade nicht den Willen hatte, einen individuell-konkreten Verwaltungsakt nach der Art eines Bescheides zu erlassen.

Ebenso B966/09 vom selben Tag.

She auch B1689/10, B v 28.02.11: Bei der im bekämpften Schreiben der GBK wiedergegebenen Ansicht, dass eine sexuelle Belästigung vorliege, handelt es sich - wenn auch im vorliegenden Fall die Übermittlung eines "Vorschlags" iSd § 12 Abs 3 leg cit (noch) nicht erfolgt sein sollte - um eine (bloß) unverbindliche gutachterliche Feststellung im Rahmen des Vorschlagsrechts der GBK.She auch B1689/10, B v 28.02.11: Bei der im bekämpften Schreiben der GBK wiedergegebenen Ansicht, dass eine sexuelle Belästigung vorliege, handelt es sich - wenn auch im vorliegenden Fall die Übermittlung eines "Vorschlags" iSd Paragraph 12, Absatz 3, leg cit (noch) nicht erfolgt sein sollte - um eine (bloß) unverbindliche gutachterliche Feststellung im Rahmen des Vorschlagsrechts der GBK.

Entscheidungstexte

  • B 1952/08
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 29.11.2010 B 1952/08
  • B 966/09
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 08.12.2010 B 966/09
  • B 1689/10
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 28.02.2011 B 1689/10

Schlagworte

Bescheidbegriff, Behörde, Rechtsschutz, Arbeitsrecht, Gleichbehandlung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2010:B1952.2008

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2012
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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