RS Vfgh 2010/11/30 U1469/10

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Veröffentlicht am 30.11.2010
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Index

41 Innere Angelegenheiten
41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht

Leitsatz

Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Zurückweisung des Asylantrags und Abschiebung eines Staatsangehörigen von Burkina Faso nach Griechenland

Rechtssatz

Keine Auseinandersetzung mit dem Vorbringen des Beschwerdeführers, wonach er nach Stellung des ersten Asylantrags Griechenland wieder verlassen und sich im Jahr 2009 in seinem Heimatland aufgehalten habe. Fehlender Begründungswert der Entscheidungsbegründung.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Asylgerichtshof, Asylrecht, Ausweisung, Bescheidbegründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2010:U1469.2010

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2011
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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