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41 Innere AngelegenheitenNorm
AsylG 2005 §5, §10Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Zurückweisung des Asylantrags und Abschiebung eines Staatsangehörigen von Burkina Faso nach GriechenlandRechtssatz
Keine Auseinandersetzung mit dem Vorbringen des Beschwerdeführers, wonach er nach Stellung des ersten Asylantrags Griechenland wieder verlassen und sich im Jahr 2009 in seinem Heimatland aufgehalten habe. Fehlender Begründungswert der Entscheidungsbegründung.
Schlagworte
Asylgerichtshof, Asylrecht, Ausweisung, BescheidbegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2010:U1469.2010Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011