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83 Natur- und UmweltschutzNorm
B-VG Art18 Abs2Leitsatz
Keine Bedenken gegen die unveränderte Wiedererlassung einer Zuteilungsverordnung nach Aufhebung der gesetzlichen Grundlage durch den Verfassungsgerichtshof und Novellierung des EmissionszertifikategesetzesRechtssatz
Hinweis auf G234/09 ua, E v 05.03.10: Keine Verfassungswidrigkeit des durch die Novelle BGBl I 171/2006 adaptierten Zuteilungssystems für Emissionszertifikate; Zuteilungsplan als "sachverständige Grundlage" der Zuteilungsverordnung und der Zuteilungsbescheide.Hinweis auf G234/09 ua, E v 05.03.10: Keine Verfassungswidrigkeit des durch die Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, 171 aus 2006, adaptierten Zuteilungssystems für Emissionszertifikate; Zuteilungsplan als "sachverständige Grundlage" der Zuteilungsverordnung und der Zuteilungsbescheide.
Liegen die im Erkenntnis VfSlg 17967/2006 beanstandeten Mängel der gesetzlichen Grundlagen nach einer entsprechenden Novellierung des Gesetzes nicht mehr vor, begegnet die unveränderte Wiedererlassung einer Verordnung, so sie - wie hier - in den neuen Bestimmungen ihre Deckung findet, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.Liegen die im Erkenntnis VfSlg 17967 aus 2006, beanstandeten Mängel der gesetzlichen Grundlagen nach einer entsprechenden Novellierung des Gesetzes nicht mehr vor, begegnet die unveränderte Wiedererlassung einer Verordnung, so sie - wie hier - in den neuen Bestimmungen ihre Deckung findet, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Zuteilung von Emissionszertifikaten für ein Fernheizwerk für die Periode 2005-2007; Frage der Rückgabepflicht rechtswidrig gutgebuchter Emissionszertifikate lediglich Frage der richtigen Anwendung des einfachen Gesetzes.
Schlagworte
Umweltschutz, Verordnungserlassung, Novellierung, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / AnlassverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2010:B95.2008Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011