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27 RechtspflegeNorm
StGG Art5Leitsatz
Verletzung im Eigentumsrecht durch denkunmögliche Vorschreibung einer restlichen Pauschalgebühr für den Abschluss eines Vergleichs betreffend Mietzinse; denkunmögliche Annahme einer Verpflichtung zur Leistung des Mietzinses auf unbestimmte DauerRechtssatz
Im vorliegenden Fall verzichtete der Kläger und nunmehrige Beschwerdeführer für den Fall der Einhaltung der sich aus dem Vergleich ergebenden Zahlungsverpflichtung nicht auf die Räumung. Das Mietverhältnis endete nach dem Vergleich jedenfalls mit 31.12.09. Von der Begründung eines auf unbestimmte Dauer geschlossenen Mietverhältnisses kann nicht ausgegangen werden.
Daher denkunmögliche Anwendung des §18 Abs2 Z2 GGG und §14 GGG iVm §58 Abs1 JN.Daher denkunmögliche Anwendung des §18 Abs2 Z2 GGG und §14 GGG in Verbindung mit §58 Abs1 JN.
Schlagworte
Gerichts- und JustizverwaltungsgebührenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2010:B1401.2010Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011