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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §88Leitsatz
Ergänzung der Kostenentscheidung eines ErkenntnissesRechtssatz
Ergänzung der Kostenentscheidung des E v 24.09.10, B1413/09 ua, (Zuspruch der beantragten Kosten iHv € 2.620,--) und Zuspruch eines zusätzlichen Kostenbetrags gem §88 VfGG von € 660,--.
Mit - fristgerecht gestelltem - Antrag vom 25.11.10 begehrten die Beschwerdeführer den Zuspruch der erst anlässlich der Zustellung des angeführten Erkenntnisses abverlangten und auch entrichteten Eingabengebühr iHv € 660,--.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2010:B1413.2009Zuletzt aktualisiert am
17.01.2011