Index
L1 GemeinderechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde der Landeshauptstadt St Pölten gegen einen Bescheid der Grundverkehrslandeskommission mangels Legitimation; kein innerhalb der Beschwerdefrist gefasster Beschluss des hiefür zuständigen Stadtsenates zur Beschwerdeerhebung; kein Vorliegen der Voraussetzungen für die Ausübung der Notkompetenz des BürgermeistersRechtssatz
Keine Zuständigkeit des Bürgermeisters für eine Entscheidung in dringenden Angelegenheiten nach §44 Nö StadtrechtsorganisationsG; keine Darlegung, dass es ausgeschlossen gewesen wäre, innerhalb der zur Verfügung stehenden Frist eine Sitzung des Stadtsenats eigens zwecks Beschlussfassung über die Beschwerdeerhebung einzuberufen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Legitimation, Vertretung nach außen, Gemeinderecht, Statutarstadt, BürgermeisterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:B391.2011Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012