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63 Allgemeines Dienst- und BesoldungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Abweisung der Berufung gegen einen Verhandlungsbeschluss in einer Disziplinarangelegenheit; vertretbare Annahme eines begründeten Verdachts für das Vorliegen von Dienstpflichtverletzungen durch einen in Grundbuchssachen tätigen Beamten; Zurückweisung der Beschwerde gegen die teilweise Einstellung des Disziplinarverfahrens mangels BeschwerRechtssatz
Keine Willkür; kein in die Verfassungssphäre reichender Mangel des Ermittlungsverfahrens.
Vertretbare Annahme der Berufungskommission, sie hätte nur das Vorliegen ausreichender Verdachtsmomente gegen den Beschwerdeführer zu prüfen bzw das Vorliegen von Einstellungsgründen gemäß §118 BDG 1979 nur im Rahmen einer bloßen "Grobprüfung" zu untersuchen.
Nachvollziehbare Darlegung hinsichtlich aller Anschuldigungspunkte.
Keine Eingriff in ein anderes verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht als in das Gleichheitsrecht und das Recht auf den gesetzlichen Richter durch einen verfahrensrechtlichen Bescheid - wie dem hier vorliegenden; Verhandlungsbeschlüsse keine Entscheidungen über eine strafrechtliche Anklage.
Schlagworte
VfGH / Legitimation, Beschwer, Dienstrecht, Disziplinarrecht, Dienstrechtsverfahren, Bescheid verfahrensrechtlicherEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:B1296.2010Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012