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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §15 Abs2Leitsatz
Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrags mangels konkreter Darlegung eines Wiedereinsetzungsgrundes; kein behebbarer Mangel; Abweisung der Verfahrenshilfeanträge als aussichtslosRechtssatz
Keine konkrete Darlegung, warum die Eintragung in den Terminkalender falsch erfolgte, noch in welchem Zusammenhang die polizeiliche Anhaltung des sachbearbeitenden Mitarbeiters eines MigrantInnenvereins mit dieser falschen Eintragung stand; keine Vorlage diesbezüglicher Bescheinigungsmittel.
Aussichtslosigkeit der Verfahrenshilfeanträge; sechswöchige Beschwerdefrist zum Zeitpunkt der Postaufgabe der Anträge bereits verstrichen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Mängelbehebung, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Fristen, BeschwerdefristEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:U568.2011Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012