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41 Innere AngelegenheitenNorm
AsylG 2005 §5, §10, §41 Abs3Leitsatz
Einstellung des Beschwerdeverfahrens wegen Klaglosstellung infolge Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Stattgabe der Beschwerde durch den Asylgerichtshof; KostenzuspruchRechtssatz
Abschiebung des Beschwerdeführers nach Griechenland bereits vor Beschwerdeerhebung mit Beschluss des EGMR vom 27.10.10 (Appl N°62153/10, Ghassemi v Austria) durch Verhängung einer einstweiligen Maßnahme bis auf weiteres ausgesetzt.
Aufhebung der angefochtenen Entscheidung durch den Asylgerichtshof von Amts wegen am 26.05.11 und Stattgabe der Beschwerde gemäß §41 Abs3 dritter Satz AsylG 2005 sowie Behebung des Bescheides des Bundesasylamtes.
Beschwerdeführer erklärte sich für klaglos gestellt.
Kostenzuspruch in Höhe des Pauschalsatzes; kein Zuspruch der unter dem Titel "Stellungnahme" zusätzlich verzeichneten Kosten, da diese bereits im Pauschalsatz enthalten sind.
Ebenso: U2803/10 und U139/11, beide B v 26.09.11.
She auch U1634/10 ua, B v 15.12.11.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Ausweisung, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:U108.2011Zuletzt aktualisiert am
21.09.2012