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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art137 / ord RechtswegLeitsatz
Zurückweisung einer Klage auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Gerichtsentscheidungen bzw fehlerhaften Vorgehens justizieller und verwaltungsbehördlicher Organe; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslosRechtssatz
Über Schadenersatzansprüche ist grundsätzlich - sei es nach den Bestimmungen des ABGB oder nach jenen des AHG - im ordentlichen Rechtsweg zu erkennen (vgl zB VfSlg 16107/2001).Über Schadenersatzansprüche ist grundsätzlich - sei es nach den Bestimmungen des ABGB oder nach jenen des AHG - im ordentlichen Rechtsweg zu erkennen vergleiche zB VfSlg 16107 aus 2001,).
Die vom Kläger aus dem Handeln von Organen des Gerichts oder der Verwaltung abgeleiteten Schadenersatzansprüche sind daher im ordentlichen Rechtsweg auszutragen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Zuständigkeit, VfGH / Klagen, Amtshaftung, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:A11.2011Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012