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34 MonopoleNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Aussichtslosigkeit eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des Glücksspielgesetzes im Hinblick auf den Nichtraucherschutz in CasinoräumlichkeitenRechtssatz
Abweisung des Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung eines Individualantrags auf Aufhebung des §60 Abs26 GlücksspielG betr die Anwendung der GewO 1994 auf bestimmte Betriebsräumlichkeiten.
Konzessionäre oder bestimmte Bewilligungsinhaber (wie etwa Spielbanken) als Normadressaten des §60 Abs26 GlücksspielG bei aufrechter Gastgewerbeberechtigung nach §111 Abs1 GewO 1994 und Vorliegen einer Betriebsanlagengenehmigung für die betroffenen Betriebsräumlichkeiten. Antragsteller als Casinobesucher nicht unmittelbar in seiner Rechtsposition berührt. Zurückweisung des intendierten Individualantrags zu gewärtigen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Individualantrag, Glücksspiel, Tabak, NichtraucherschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:G76.2011Zuletzt aktualisiert am
04.11.2011