Index
63 Allgemeines Dienst- und BesoldungsrechtNorm
B-VG Art137 / BescheidLeitsatz
Zurückweisung der Klage eines emeritierten Universitätsprofessors auf Auszahlung einer Nebengebührenzulage; bescheidmäßiger Abspruch über Gebührlichkeit zwischenzeitig erfolgtRechtssatz
Nebengebührenzulage zwar mit Bescheid zugesprochen, jedoch wegen des Einwandes der Verjährung gemäß §40 PG 1965 nicht ausbezahlt.
Verpflichtung der zuständigen Behörde zur Entscheidung über die Rechtsfrage der Gebührlichkeit des nicht geleisteten Besoldungsbestandteils. Nachzahlung der Nebengebührenzulage mit Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 17.08.10 ausgesprochen; Verfahren über den vom Kläger ursprünglich geltend gemachten Anspruch im Zeitpunkt der Klagseinbringung bereits anhängig und nunmehr auch entschieden. Prozessvoraussetzungen des Art137 B-VG daher nicht gegeben.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Klagen, Liquidierungsklage, Dienstrecht, Bezüge, NebengebührenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:A3.2011Zuletzt aktualisiert am
20.09.2012