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83 Natur- und UmweltschutzNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung der Beschwerde einer anerkannten Umweltorganisation gegen die Genehmigung einer Hochleistungsstrecke nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 mangels LegitimationRechtssatz
Berechtigung einer gemäß §19 Abs7 UVP-G 2000 anerkannten Umweltschutzorganisation zur Erhebung einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof (vgl §19 Abs10 leg cit); jedoch keine Beschwerdelegitimation gem Art144 B-VG (hier: betr Semmering-Basistunnel).Berechtigung einer gemäß §19 Abs7 UVP-G 2000 anerkannten Umweltschutzorganisation zur Erhebung einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof vergleiche §19 Abs10 leg cit); jedoch keine Beschwerdelegitimation gem Art144 B-VG (hier: betr Semmering-Basistunnel).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Legitimation, Umweltschutz, UmweltverträglichkeitsprüfungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:B898.2011Zuletzt aktualisiert am
20.09.2012