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10 VerfassungsrechtNorm
AVG §68 Abs4 Z1Leitsatz
Einstellung des Verfahrens als gegenstandslos infolge Nichtigerklärung des angefochtenen Bescheides durch die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde und Erklärung des Beschwerdeführers hinsichtlich seiner Klaglosstellung; KostenzuspruchEntscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Gegenstandslosigkeit, Verwaltungsverfahren, Abänderung und Behebung von amtswegen, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:B414.2011Zuletzt aktualisiert am
20.09.2012