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66 SozialversicherungNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Aussichtslosigkeit eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung eines Individualantrags auf Aufhebung der "Hacklerregelung" im GSVG mangels unmittelbaren Eingriffs in die Rechtssphäre des AntragstellersRechtssatz
Abweisung des Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung eines Antrags auf Aufhebung der Bestimmung über die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer ("Hacklerregelung", §298 Abs12 GSVG, BGBl 560/1978 idgF).Abweisung des Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung eines Antrags auf Aufhebung der Bestimmung über die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer ("Hacklerregelung", §298 Abs12 GSVG, Bundesgesetzblatt 560 aus 1978, idgF).
Der Einschreiter hat die Möglichkeit, einen in einem Verfahren in Leistungssachen vor dem zuständigen Sozialversicherungsträger (§367 ASVG iVm §222 Abs1 Z1 ASVG) an ihn ergangenen Bescheid zu bekämpfen.Der Einschreiter hat die Möglichkeit, einen in einem Verfahren in Leistungssachen vor dem zuständigen Sozialversicherungsträger (§367 ASVG in Verbindung mit §222 Abs1 Z1 ASVG) an ihn ergangenen Bescheid zu bekämpfen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Individualantrag, Sozialversicherung, Pensionsversicherung, PensionsalterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:G125.2011Zuletzt aktualisiert am
20.09.2012