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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitLeitsatz
Gegenstandslosigkeit der Beschwerde gegen die Beseitigung von Zahlungserleichterungen für eine Pauschalgebühr infolge Aufhebung des die Gebühr vorschreibenden Bescheides durch den VfGHRechtssatz
Da jene Forderung, hinsichtlich derer die Zahlungserleichterungen seinerzeit gewährt worden waren, infolge der Rechtswirkungen des E v 10.03.11, B22/10, (Aufhebung des die Gerichtsgebühren vorschreibenden Bescheides) nicht mehr besteht, vermag sich die mit dem angefochtenen Bescheid erfolgte Beseitigung dieser Zahlungserleichterungen nicht mehr nachteilig auf die Rechtssphäre der beschwerdeführenden Partei auszuwirken.
Einstellung des Beschwerdeverfahrens als gegenstandslos; kein Kostenzuspruch.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:B1663.2010Zuletzt aktualisiert am
20.09.2012