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82 GesundheitsrechtNorm
B-VG Art18 Abs1Leitsatz
Verordnungsermächtigung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes betr das Inverkehrbringen von Rohmilch und Rohrahm angesichts des einzuhaltenden Verfahrens, der Einbindung von wissenschaftlichem Sachverstand und der gesetzlichen Zielbestimmung ausreichend determiniert; keine Gesetzwidrigkeit einer Bestimmung der RohmilchverordnungRechtssatz
Keine Verfassungswidrigkeit des §14 Z1 Lebensmittelsicherheits- und VerbraucherschutzG - LMSVG, BGBl I 13/2006; ausreichende Determinierung der Verordnungsermächtigung; Rechtsgrundlage des §6 Z1 der RohmilchV, BGBl II 106/2006, daher verfassungsrechtlich unbedenklich.Keine Verfassungswidrigkeit des §14 Z1 Lebensmittelsicherheits- und VerbraucherschutzG - LMSVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, 13 aus 2006,; ausreichende Determinierung der Verordnungsermächtigung; Rechtsgrundlage des §6 Z1 der RohmilchV, Bundesgesetzblatt Teil 2, 106 aus 2006,, daher verfassungsrechtlich unbedenklich.
Gemeinschaftsrechtlicher Spielraum für nationale Gesetzgeber in Art10 Abs8 lita der Verordnung (EG) 853/2004; §14 Z1 LMSVG verpflichtet Verordnungsgeber zur Einhaltung eines bestimmtem Verfahrens zur Sicherstellung der Einbindung sachverständiger Verkehrskreise; Gesundheitsschutz der Verbraucher und Schutz vor Täuschung durch §2 leg cit normiert, aufgrund Gemeinschaftsrecht (Verweis ebenfalls in §2 leg cit) Verpflichtung zur Einhaltung der Grundsätze der Risikoanalyse, des Vorsorgeprinzips und der Transparenz festgelegt.Gemeinschaftsrechtlicher Spielraum für nationale Gesetzgeber in Art10 Abs8 lita der Verordnung (EG) 853 aus 2004,; §14 Z1 LMSVG verpflichtet Verordnungsgeber zur Einhaltung eines bestimmtem Verfahrens zur Sicherstellung der Einbindung sachverständiger Verkehrskreise; Gesundheitsschutz der Verbraucher und Schutz vor Täuschung durch §2 leg cit normiert, aufgrund Gemeinschaftsrecht (Verweis ebenfalls in §2 leg cit) Verpflichtung zur Einhaltung der Grundsätze der Risikoanalyse, des Vorsorgeprinzips und der Transparenz festgelegt.
Festgelegte Keimzahlgrenze für rohe Kuhmilch in der RohmilchV fachlich fundierter Wert.
Im Übrigen Einstellung des amtswegigen Verordnungsprüfungsverfahrens.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Lebensmittelrecht, EU-Recht, DeterminierungsgebotEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:G81.2011Zuletzt aktualisiert am
20.09.2012