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16 MedienrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / AllgLeitsatz
Keine formelle Beschwer durch den die erstinstanzliche Versagung der Rückerstattung zuviel geleisteter Finanzierungsbeiträge aufhebenden Spruchpunkt des angefochtenen Bescheides; insoweit Zurückweisung der Beschwerde; im Übrigen Ablehnung der BeschwerdebehandlungEntscheidungstexte
Schlagworte
Rundfunk, KommAustria, BeschwerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:B1006.2010Zuletzt aktualisiert am
20.09.2012