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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §17 Abs2Leitsatz
Zurückweisung der Beschwerde (und der eventualiter erhobenen Klage) wegen des nicht behobenen Mangels des formellen Erfordernisses der Einbringung der Beschwerde durch einen Rechtsanwalt; Zurückweisung des Verfahrenshilfeantrags wegen entschiedener SacheRechtssatz
Nach Mängelbehebungsauftrag des VfGH unveränderte Wiedervorlage der selbstverfassten Beschwerde zusammen mit einem als Mängelbehebung bezeichneten, vom Rechtsanwalt unterfertigten Zusatzblatt; eingebrachte Beschwerde nicht vom Rechtsanwalt verfasst und nicht unterzeichnet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Formerfordernisse, VfGH / Anwaltszwang, VfGH / Mängelbehebung, res iudicataEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:B248.2011Zuletzt aktualisiert am
20.09.2012