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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §86, §88Leitsatz
Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung; Kostenzuspruch; mitbeteiligte Parteien keine StreitgenossenRechtssatz
Einstellung des Beschwerdeverfahrens wegen Klaglosstellung infolge Aufhebung des angefochtenen Bescheides durch die belangte Behörde.
Kostenzuspruch; keine Folge für den Antrag auf Zuspruch eines Streitgenossenzuschlags für die mitbeteiligte Partei, weil es sich bei im verfassungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Parteien nicht um Streitgenossen iSd §15 RechtsanwaltstarifG handelt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten, VfGH / BeteiligterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:B1147.2011Zuletzt aktualisiert am
20.09.2012