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82 GesundheitsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallRechtssatz
Ablehnung der Behandlung der Beschwerde im Anlassfall.
Unbedenklichkeit einer Bedarfsprüfung hins der Errichtung von selbständigen Ambulatorien bzw vorübergehende sachliche Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung von Sachverhalten mit und ohne Bezug zum Unionsrecht im Gefolge des "Hartlauer"-Urteils (vgl G41/10 ua, E v 06.10.11, und G77/10, E v 15.12.11).Unbedenklichkeit einer Bedarfsprüfung hins der Errichtung von selbständigen Ambulatorien bzw vorübergehende sachliche Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung von Sachverhalten mit und ohne Bezug zum Unionsrecht im Gefolge des "Hartlauer"-Urteils vergleiche G41/10 ua, E v 06.10.11, und G77/10, E v 15.12.11).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / AnlassfallEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:B174.2010Zuletzt aktualisiert am
14.02.2012