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10 VerfassungsrechtNorm
AVG §68 Abs2, §73Leitsatz
Einstellung des Verfahrens als gegenstandslos infolge Aufhebung des angefochtenen Bescheides (betr Zurückweisung eines Devolutionsantrags) durch die belangte Behörde und Erklärung des Beschwerdeführers hinsichtlich seiner Klaglosstellung; KostenzuspruchRechtssatz
Ebenso B526/11 vom selben Tag.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Gegenstandslosigkeit, Verwaltungsverfahren, Abänderung und Behebung von amtswegen, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2012:B513.2011Zuletzt aktualisiert am
30.03.2012