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L7 WirtschaftsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Beschwerde eines Vereins gegen die Zurückweisung von Anträgen auf Nichtigerklärung der Wahl der Direktvergabe der Abfallabfuhr in einem Gemeindegebiet und auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung unzulässig mangels LegitimationRechtssatz
Der belangten Behörde ist dahingehend zuzustimmen, dass die Beschwerdeführerin als Verein mit dem Zweck der Förderung des fairen bzw der Bekämpfung des unfairen Wettbewerbs die vom Gesetz in §2 Z37 BundesvergabeG 2006 geforderten Eigenschaften zur Erfüllung des Begriffs eines Unternehmers jedenfalls nicht erfüllt, weshalb sie im vorliegenden Fall auch nicht beschwerdelegitimiert ist (auch wenn einzelnen ihrer Mitglieder die Beschwerdelegitimation aufgrund der Erfüllung der Unternehmereigenschaft und einer allfälligen Verletzung in subjektiven Rechten möglicherweise zukommt). Daher kein subjektives Recht der Beschwerdeführerin, am Verfahren nach §3 Oö VergaberechtsschutzG 2006 teilzunehmen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Vergabewesen, VfGH / Legitimation, Rechte subjektive öffentlicheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2012:B1741.2010Zuletzt aktualisiert am
30.03.2012