Index
41 Innere AngelegenheitenNorm
EMRK Art8Leitsatz
Verletzung der minderjährigen Kinder einer Familie im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Ausweisung nach Aserbaidschan; Verletzung der Eltern im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens; im Übrigen Ablehnung der BeschwerdebehandlungRechtssatz
Minderjährige Dritt- bis Fünftbeschwerdeführer in der Russischen Föderation geboren, angeblich nie Aufenthalt in Aserbaidschan. Keine Bezugnahme auf die sich daraus ergebenden Implikationen bezüglich der Ausweisung; lediglich formelhafte Feststellung fehlender Hinweise auf Integrationsschwierigkeiten im Herkunftsstaat und Anpassungsfähigkeit der Kinder.
Willkür infolge Außerachtlassung der konkreten Situation der Kinder in Österreich und in ihrem Herkunftsstaat bei deren Ausweisung.
Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Ausweisung des Erstbeschwerdeführers und der Zweitbeschwerdeführerin; Vorliegen eines Familienlebens in Bezug auf die minderjährigen Kinder (vgl E v 15.12.11, U760/11 ua).Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Ausweisung des Erstbeschwerdeführers und der Zweitbeschwerdeführerin; Vorliegen eines Familienlebens in Bezug auf die minderjährigen Kinder vergleiche E v 15.12.11, U760/11 ua).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Privat- und FamilienlebenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2012:U1548.2011Zuletzt aktualisiert am
05.04.2012