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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art138 Abs1 Z1Leitsatz
Zurückweisung eines Antrags einer Umweltanwaltschaft auf Entscheidung eines verneinenden Kompetenzkonfliktes zwischen einer Verwaltungsbehörde und dem Verwaltungsgerichtshof mangels eines substantiierten VorbringensRechtssatz
Aus dem Antrag geht insbesondere nicht hervor, ob der behauptete Kompetenzkonflikt zwischen dem VwGH und dem Unabhängigen Umweltsenat oder aber zwischen dem VwGH und der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, deren durch das E v 05.10.11, B824/11, aufgehobener Bescheid über die Bewilligung der Wiedereinsetzung dem Antrag beigelegt wurde, besteht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Kompetenzkonflikt, VfGH / Formerfordernisse, UmweltschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2012:KI1.2012Zuletzt aktualisiert am
30.03.2012