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L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtNorm
B-VG Art141 Abs1 litaLeitsatz
Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen einen wahlbehördlichen Bescheid betreffend Zurückweisung eines WiederaufnahmeantragsRechtssatz
Gem §84 Bgld LandtagswahlO 1995 Instanzenzug für den Einspruch gegen ziffernmäßige Ermittlungen vorgesehen; Entscheidung der Wahlbehörde daher nur Teilakt des Wahlverfahrens; somit keine Zuständigkeit des VfGH, auf Grund einer gemäß Art144 B-VG erhobenen Beschwerde über die Rechtmäßigkeit eines wahlbehördlichen Bescheides dieser Art zu erkennen. Dies gilt auch für damit im Zusammenhang stehende verfahrensrechtliche Anträge wie zB den Wiederaufnahmeantrag.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Wahlen, Wahlanfechtung administrative, VfGH / Wahlanfechtung, VfGH / Zuständigkeit, WiederaufnahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2012:B127.2012Zuletzt aktualisiert am
05.04.2012